Einen Schwerpunkt an unserer OGS bildet die Hausaufgabenbetreuung/ Lernzeit.
Um die Qualität der Hausaufgaben/ Lernzeiten sicher zu stellen haben im Schuljahr 2019/20 „Schule – OGS“ gemeinsam ein Lernzeitenkonzept entwickelt.
Unsere Schule bietet an 4 Tagen in der Woche klassische Hausaufgaben kombiniert mit Lernzeiten an.
Der hausaufgabenfreie Tag ist variabel zu handhaben und muss nicht unbedingt an einem Freitag sein.
Lernzeiten finden während des Regelunterrichts oder im Anschluss des Regelunterrichts statt und ist zusätzliche Zeit.
Die Lernzeit wird von einem Lehrer geleitet und von Mitarbeitern der OGS unterstützt.
In der Lernzeit können Förder-, Forderangebote aber auch klassische Hausaufgaben angeboten werden.
In der Regel bekommen die Kinder an Lernzeittagen keine schriftlichen Hausaufgaben mehr auf.
Die Lernzeiten finden jahrgangsübergreifend über 45 Minuten und in den jeweiligen Klassenräumen der Kinder statt.
Die Lernzeiten/Hausaufgaben sind folgendermaßen geregelt:
Klasse 1 3 Lernzeiten pro Woche keine Hausaufgaben
Klasse 2 2 Lernzeiten pro Woche 1 x Hausaufgabe pro Woche
Klasse 3 und 4 2 Lernzeiten pro Woche 2 x Hausaufgaben pro Woche
Die Hausaufgabenbetreuung wird in der Regel an lernzeitfreien Tagen dienstags und donnerstags angeboten.
Freitags entfällt die Hausaufgabenbetreuung.
Die Hausaufgabenzeiten sind an den Stundenplan der Schule gebunden.
Die Hausaufgabenbetreuung beginnt somit um 13.15 Uhr und endet spätestens um 15.15 Uhr.
Alle außerschulischen Mitarbeiter in den Hausaufgaben/ Lernzeiten verfügen z.Z. über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium.
Kontrolle der Hausaufgaben:
Im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung werden die Hausaufgaben so weit wie möglich auf Vollständigkeit kontrolliert
und eventuell noch während der Betreuungszeit durch den Schüler korrigiert oder vervollständigt.
Fragen der Kinder werden beantwortet und bei Verständnisschwierigkeiten die Erledigung der Hausaufgaben unterstützt.
Trotzdem ist es aber durchaus möglich, dass die Schüler nicht in der dafür vorgesehenen Zeit fertig
werden.
Die Eltern sind gehalten, die Hausaufgaben zu Hause nochmals abschließend zu kontrollieren.
Besonders das Auswendiglernen von Texten sowie Leseübungen sind Aufgaben, die im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung/Lernzeit nicht geleistet werden können und deshalb dem häuslichen Bereich
vorbehalten werden müssen.
Soweit individuelle Lerndefizite das selbständige Erledigen der Hausaufgaben erschweren oder unmöglich machen, kann keine zusätzliche Einzelförderung im Rahmen der OGS erfolgen.