Hausaufgabenbetreuung/Lernzeiten

Einen Schwerpunkt an unserer OGS bildet die Hausaufgabenbetreuung/ Lernzeit.

Lernzeiten finden während des Regelunterrichts oder im Anschluss des

Regelunterrichts statt und ist zusätzliche Zeit.

Konsensfindung in Schule/OGS

• Alle Klassen haben in der Regel 4 Hausaufgabentage, wenn es keine Lernzeiten

gibt.

Lernzeiten ersetzen Hausaufgaben. An Tagen mit Lernzeiten gibt es keine

weiteren Hausaufgaben.

• Lernzeiten müssen nicht im Anschluss an den Unterricht stattfinden, daher können

Lernzeiten auch am Vormittag mit in den Stundenplan eingepflegt werden.

• OGS Mitarbeiterinnen unterstützen die LehrerInnen in den Lernzeiten.

• In den Klassen gibt es Lernzeit-Rückmelde- / Infosysteme für die Eltern.

• In den Stufen 1 und 2 ersetzen 2 Lernzeittage 3 Hausaufgabentage.

• In den Stufen 3 und 4 ersetzen Lernzeittage 1:1 die Hausaufgabentage

 

Lernzeiten, bzw. Hausaufgaben:

Klasse 1:                 3 Lernzeiten pro Woche; keine Hausaufgaben

Klasse 2:                 2 Lernzeiten pro Woche; Donnerstag, 13:30 Uhr bis 14:15 Uhr Hausaufgabenzeit

Klasse 3 und 4:      2 Lernzeiten pro Woche; Dienstag und Donnerstag, von 14:15 Uhr bis 15:00 Uhr Hausaufgabenzeit

 

Kontrolle der Hausaufgaben:

Im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung werden die Hausaufgaben so weit wie

möglich auf Vollständigkeit kontrolliert und eventuell noch während der

Betreuungszeit durch den Schüler korrigiert oder vervollständigt.

Fragen der Kinder werden beantwortet und bei Verständnisschwierigkeiten die

Erledigung der Hausaufgaben unterstützt.

Trotzdem ist es aber durchaus möglich, dass die Schüler nicht in der dafür

vorgesehenen Zeit fertig werden.

Die Eltern sind gehalten, die Hausaufgaben zu Hause nochmals abschließend zu

kontrollieren.

Besonders das Auswendiglernen von Texten sowie Leseübungen sind Aufgaben, die

im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung/Lernzeit nicht geleistet werden können und

deshalb dem häuslichen Bereich vorbehalten werden müssen.

Soweit individuelle Lerndefizite das selbständige Erledigen der Hausaufgaben

erschweren oder unmöglich machen, kann keine zusätzliche Einzelförderung im

Rahmen der OGS erfolgen.